In den Ortschaften und der Stadt Nieheim wirken Stadt- und Ortsheimatpfleger. Sie bewahren und verwalten das historische kulturelle Erbe der jeweiligen Ortschaft für die Zukunft.
Die Ortsheimatpfleger/innen sollen nach Möglichkeit in allen Orten Westfalens, d.h. in Städten, in Gemeinden und in Gemeinde- und Stadtteilen, vorhanden sein. Es ist für die Ortsheimatpfleger/innen von Vorteil, wenn sie in den Vorstand des jeweiligen Heimatvereins eintreten. Des weiteren sollte die Mitgliedschaft im Westfälischen Heimatbund bestehen, damit die Ortsheimatpfleger das damit verbundene Stimmrecht im Heimatbund erwerben. Die Ortsheimatpfleger werden vom Kreisheimatpfleger bestellt.
Die Bestellung zum Ortsheimatpfleger bzw. zur Ortsheimatpflegerin erfolgt ohne zeitliche Begrenzung oder für eine bestimmte Zeit (mindestens aber 4 Jahre). Eine Wiederbestellung ist möglich.