Das Landratsamt wird vom Landrat geleitet und ist sowohl kommunale Selbstverwaltungsbehörde als auch untere staatliche Verwaltungsbehörde. Das Landratsamt besitzt somit eine Doppelfunktion.
Als Kreisverwaltung verfügt das Landratsamt über eine eigene kommunale Selbstverwaltungshoheit. Über die Angelegenheiten des Landkreises entscheiden der Landrat und die Kreisgremien.
Als staatliche Verwaltungsbehörde übernimmt das Landratsamt Aufgaben, die ihm von der Bayerischen Staatsregierung oder der Bundesregierung übertragen wurden. Dazu gehören zum Beispiel der Vollzug der bayerischen Bauordnung durch die Bauverwaltung oder der Vollzug des Jagd- und Waffenrechts. Hierbei gibt es für das Landratsamt kein eigenes Selbstverwaltungsrecht.
Das Landratsamt ist also sowohl für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen als auch für den Freistaat Bayern tätig. Weitere Infos finden Sie auf unserer Homepage.


Ärztin oder Arzt im öffentlichen Gesundheitsdienst am Landratsamt Garmisch-Partenkirchen: spannende Aufgaben von Infektionsschutz bis Gesundheitsförderung in einem vielseitigen, verantwortungsvollen Umfeld.

Auszubildende zur/zum Verwaltungsfachangestellten beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen: abwechslungsreiche Ausbildung in Kommunalverwaltung und innerer Verwaltung des Freistaates Bayern mit guten Übernahmechancen.

Sachgebietsleitung Sozialamt beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen: Leitung der Sozialhilfeverwaltung, Personalführung und Haushaltsplanung in einem abwechslungsreichen Aufgabengebiet.