Die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen (FUK) ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung und damit Teil des deutschen Sozialversicherungssystems, in dem die Betreuung der Versicherten in einer Hand liegt. Sie ist vom Land Niedersachsen als landesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung errichtet worden. Die FUK führt innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches das Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) aus, das die gesetzliche Unfallversicherung regelt; sie ist also keine Privatversicherung, mit der man Verträge abschließt. Aufgabe der FUK ist es, nach Maßgabe des SGB VII mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle (Feuerwehrdienstunfälle) und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten (Prävention). Weitere Aufgabe ist, nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen (Rehabilitation) und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen – auch mit über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Leistungen, den so genannten Mehrleistungen.